Dienstag, 21. Februar 2023

BVMW-Umfrage belegt: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belastet den Mittelstand

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Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend. Diese müssen die Bescheinigung über die Erkrankung ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter nunmehr elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Angeblich ein System zum Abbau der Bürokratie. Bisher verlief der Prozess noch analog, sprich: Der Arbeitnehmer hatte die Papierversion seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seinem Arbeitgeber zu übermitteln. Das vermeintlich bürokratiefreundliche System ist jedoch ein ineffizientes und teures System, weil nicht die Krankenkassen, denen die Bescheinigung des Arztes über die Arbeitsunfähigkeit des Patienten elektronisch übermittelt wird, diese an den Arbeitgeber weiterleiten, sondern der Arbeitgeber muss die bei der Kasse anfordern! Noch verrückter ist, dass bei privat versicherten Arbeitnehmern unverändert das alte System greift.

Im Idealfall sieht das System seit dem 1. Januar so aus: ● Der Arbeitnehmer unterrichtet seinen Arbeitgeber fristgemäß über seine Arbeitsunfähigkeit. Danach geht er zum Arzt. ● Der Arzt übermittelt die AU-Daten elektronisch an die zuständige gesetzliche Krankenkasse (GKV) ● Anschließend muss der Arbeitgeber die AU-Daten bei der Versicherung des Mitarbeiters abfragen. Wer das für Bürokratieabbau hält, hat wohl ein eher gestörtes Verhältnis zu schlanken Prozessen.

Vor diesem Hintergrund kann es kaum überraschen, dass sich die Begeisterung in den mittelständischen Unternehmen über die gesetzliche Wohltat in Grenzen hält. Der Bundesverband Der Mittelstand. BVMW hat in einer Blitzumfrage bei seinen Mitgliedsunternehmen erfragt, wie dort die Einführung in der Praxis abgelaufen ist. Die Ergebnisse, so der BVMW, zeigten, dass die Einführung der eAU keineswegs reibungslos verlief: 78 Prozent der Teilnehmenden gaben an, die Einführung sei problematisch gewesen. Wenig überraschend wünschen sich 87 Prozent der Umfrageteilnehmer (rund 1.200 Unternehmer) eine automatische Zusendung der Bescheinigung durch die Krankenkassen. Knapp 30 Prozent möchten gar die Papierform als Standard beibehalten.

Dr. Hans-Jürgen Völz, Chefvolkswirt des BVMW, bewertet die Ergebnisse so: „Die Implementierung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet für viele kleine und mittelgroße Betriebe in der Einführungsphase zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand. Der Gesetzgeber hätte dies gerade in der angespannten wirtschaftlichen Situation stärker berücksichtigen müssen."

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen aus Sicht des BVMW, dass eine automatische Zusendung der Bescheinigung durch die Krankenkassen den Mehraufwand für Unternehmen reduzieren könnte. Gleiches gelte für die unterschiedliche Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten, die schnellstmöglich zu beenden sei.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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