Donnerstag, 17. November 2022

In eigener Sache: 'Direkter Draht' gerichtlich bestätigt!

Blogeintrag | Kommentare (0)

Mit Urteil vom 10. November 2022 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, 'markt intern' dürfe seinen Lesern weiterhin den 'Direkten Draht' zur Chefredaktion bereitstellen. Eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen? Mitnichten!

Vor drei Jahren meinte die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, erkannt zu haben, 'markt intern' verfolge das Geschäftsmodell, verbotene Rechtsdienstleistungen anzubieten. Unter der Tarnbezeichnung 'Europas größter Verlag für Brancheninformationsdienste' sollte, so glaubten die Wächter am Hofgarten, der Rechtsanwaltschaft das Wasser abgegraben werden. Beweise? Fehlanzeige. Dialog? Zwecklos. Es reichte nicht aus, dass 'markt intern' sich auf eine jahrzehntelang bewährte Praxis berief. Die Vertreter der örtlichen Anwaltschaft witterten Wilderei. Als ihre Forderungen immer absurder wurden, sah sich 'markt intern' gezwungen, Klage zu erheben.

Daraufhin schaltete die Kammer um und erhob – anwaltlich beraten – eine Widerklage. Dafür stellte sie ihre Argumentation auf den Kopf: Den haltlosen Vorwurf, 'markt intern' erbringe geschäftsmäßig Rechtsdienstleistungen, ließ sie fallen. Stattdessen wurde moniert, der Verlag betreibe Werbung für solche Dienstleistungen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Rechtsberatung stattfinde. Gewissermaßen aus Versehen.

Die Kammer schien sich Rechtsberatung als einen primitiven Vorgang vorzustellen: Man rutscht in sie hinein, ohne zu bemerken, dass man schon drin ist! Da möchte man fragen: Euer Ernst? Habt Ihr ein so frivoles Bild von dem Beruf, den Ihr schützen sollt, dass er einer schiefen Ebene gleicht? Leider konnten wir diese Frage nicht vor Gericht stellen. Die Hofgartenwächter hatten Wichtigeres zu tun, als in der mündlichen Verhandlung zu erscheinen. Das war immerhin konsequent. Wäre es bloß um Formulierungen gegangen, hätten sich je nach Blickwinkel zweideutige Formulierungen schon im Vorfeld ausräumen lassen. Der Kammer ging es aber ums Prinzip. Sagte jedenfalls ihr anwaltlicher Beistand. Dem gelang es in der ersten Instanz tatsächlich, das Landgericht um den Finger zu wickeln. Untersagt wurde unter anderem der Passus:

„Ihr ‚direkter Draht‘ zur Chefredaktion

Haben Sie Ärger mit dem Lieferanten oder individuelle steuerrechtliche Fragen? Nehmen Sie für solche und andere spezielle Fragen den direkten und persönlichen Kontakt zu ihrem ‚mi‘-Redakteur in Anspruch. Selbstverständlich behandeln wir Gespräche und Ihre Korrespondenz streng vertraulich. Wir halten die Grundsätze des Informantenschutzes genauso streng ein wie die von uns auf Wunsch ggf. vermittelten Rechts- und Steuerexperten das Mandantengeheimnis.“

Kann man Journalismus und Rechtsberatung deutlicher voneinander abgrenzen? Wir fanden, nein. Das Oberlandesgericht gab uns jetzt recht. Mit deutlichen Worten. Zunächst führte der Senat – erfreulich lebensnah – aus: "Bei den angesprochenen Verkehrskreisen ist davon auszugehen, dass diese schon rechtliche Beratung in Anspruch genommen haben und auch damit vertraut sind, welche Kosten hierdurch gewöhnlich entstehen. Schon deshalb liegt die Erwartung fern, für einen monatlichen Abonnementpreis von maximal 100,00 € zusätzlich eine individuelle rechtliche Beratung zu erhalten." Dann sah er sich sogar veranlasst, einen weiteren von 'markt intern' verwendeten Passus hervorzuheben: "'Sollten rechtliche oder steuerliche Fragen einer Prüfung des Einzelfalls bedürfen, vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu spezialisierten und bewährten externen Rechtsanwälten und Steuerberatern.' (Hervorhebung durch den Senat)"

Das sieht ganz so aus, als hätte der Senat die Hoffnung, durch Hervorhebung ließen sich bei den anwaltlichen Standesvertretern die Augen öffnen. Hoffen wir's. Offene Augen könnten die Anwaltskammern gut gebrauchen.

Übrigens ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Kammer könnte noch eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen. Wir wagen keine Prognose, stehen aber für den Austausch über Ihre Erfahrungen mit den Vertretern der Anwaltschaft gerne am 'Direkten Draht' zur Verfügung!

Hier geht's zum Urteil

Gregor Kuntze-Kaufhold ist Justiziar der markt intern-Verlag GmbH


Verfasst von: Gregor Kuntze-Kaufhold | Kommentare (0)

Zurück zum Blog

Kommentar verfassen

Bitte beachten Sie bei Ihren Kommentaren unsere Netiquette