Dienstag, 14. Juni 2022

Was beim Tankrabatt schieflaufen kann, läuft schief

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Der politische Umgang mit dem Tankrabatt und seinen unerwünschten Wirkungen ist ein Musterbeispiel, wie Politik nicht agieren sollte. Zunächst versuchten die Protagonisten einer Ampel-Regierung, die Interessen von Bündnis 90/Die Grünen (weniger Autos, mehr ÖPNV und Fahrrad) und der FDP (möglichst keine Einschränkung des Individualverkehrs) unter einen Hut bringen muss, erste Geländegewinne für die eigene Klientel über gestreute Informationen und gezielte Interviews zu machen. Darunter fielen dann etwa Vorschläge für ein Tempolimit auf Autobahnen und autofreie Sonntage oder die revolutionäre Idee des Bundesfinanzministers nach einem zeitweisen Ausgleich der Tankrechnungen über den Steuerzahler.

Das ebenso sinnfreie wie im Prinzip erwartbare Ergebnis dieser abgesteckten Maximalforderungen war dann der auf drei Monate befristete Tankrabatt. Die Argumente dagegen liegen auf der Hand und brauchen deshalb hier nicht in aller Breite wiedergegeben zu werden. Jedenfalls war vorhersehbar, dass die Steuerermäßigung niemals 1:1 an der Tanksäule ankommen würde. Man hätte daher zumindest erwarten können, dass man sich vorab in der Regierung auf eine Argumentationslinie verständigt, wenn das Erwartbare tatsächlich eintritt.

Aber weit gefehlt. Als Erstes entdeckten SPD wie die Grünen die Übergewinnsteuer! Wir freuen uns darauf, sollte sie je Eingang in einen Referentenentwurf finden, wie findige Ministerialbeamte (oder noch höher bezahlte externe Berater) einen Übergewinn definieren werden, der nicht auf die einfache Formel Sondersteuer für Mineralölkonzerne hinausläuft. Dann sah Saskia Esken die Zeit gekommen, erneut für ein Tempolimit auf Autobahnen und autofreie Sonntage zu werben. Getreu der Devise: Warum einen Fehler nicht zweimal machen?

Und wie sieht jetzt die Lösung aus: Das Kartellrecht soll geändert werden. Na bravo. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe werden ebenso spannend zu beobachten sein wie die Definition eines Übergewinns. Durchgesickert ist schon einmal, zukünftig soll es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr der Staat soll den Unternehmen einen Missbrauch ihrer Marktmacht nachweisen müssen, sondern die Unternehmen sollen beweisen, dass sie ihre Macht nicht missbrauchen. Das klingt im Hinblick auf Mineralölkonzerne erst einmal gut. Kann aber wohl kaum auf diese beschränkt werden. Und was sagen wohl Verfassungsrechtler zu einem solchen Vorstoß? Das Kartellrecht kann eine Reform gut gebrauchen, aber auf eine Reform, die nur darauf zielt, eine politisch missglückte Regelung im Nachgang besser aussehen zu lassen, sollte die Ampel tunlichst verzichten. So etwas ist das Gegenteil von guter Gesetzgebung.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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