Mittwoch, 23. Februar 2022

Schwesig scheitert in erster Instanz mit dem Versuch, Kritik an ihrer Haltung zu Nord Stream 2 zu verbieten

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Der Unterlassungsantrag der SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, mit dem sie dem Hamburger CDU-Vorsitzenden Christoph Ploß eine Aussage über ihre vermeintliche Haltung zu Nord Stream 2 verbieten wollte, blieb in erster Instanz vor dem Landgericht (LG) Hamburg ohne Erfolg. Dies berichtet Legal Tribune Online (LTO)Hintergrund des Streits sind Äußerungen, die Ploß in der ZDF-Talkshow ‘Lanz’ vom 8. Februar getätigt hat.

Dort hatte er kritisiert, SPD-Politiker würden die Gasleitung Nord Stream 2 trotz des russischen Truppenaufmarschs und möglicher Invasion in der Ukraine nicht infrage stellen. Über Schwesig sagte er wörtlich: „Und dann haben Sie weitere Personen in der SPD-Spitze wie Manuela Schwesig, die klar sagt, also diese Völkerrechtsverletzungen, die interessieren mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb. Sie hat das ziemlich deutlich gesagt.“

Das wollte Schwesig nicht als politischen Meinungskampf akzeptieren. In einer Abmahnung forderten die von ihr eingeschalteten Anwälte den CDU-Politiker vergangene Woche unter Androhung gerichtlicher Schritte zur Unterlassung der Äußerung auf. Sie sahen darin unwahre Tatsachenbehauptungen, weil Schwesig nichts Derartiges gesagt habe. Da Ploß die gewünschte Unterlassungserklärung verweigerte, beantragte Schwesig vor dem LG Hamburg eine einstweilige Anordnung.

Das LG, so die LTO, habe den jedoch nach Auskunft des Pressesprechers des Gerichts zurückgewiesen. Es sehe die Äußerung in ihrem Kontext nicht als Wiedergabe eines Zitats Schwesigs, sondern als zugespitzte politische Meinungsäußerung an. In seinem Redebeitrag habe Ploß die Formulierung, jemand „sage“ etwas, nicht nur mit Blick auf Schwesig, sondern auch bezogen auf den Bundeskanzler verwendet. Schon daran werde deutlich, dass es sich um ein Stilmittel handele, um politische Position zusammenzufassen, und nicht um eine wörtliche Wiedergabe, erläutert die für Presse- und Äußerungsrechtsstreitigkeiten zuständige Kammer. Dies werde auch durch den Satz „Sie hat das ziemlich deutlich gesagt“ unterstrichen.

Insgesamt lägen für diese Meinungsäußerung auch hinreichende Anknüpfungstatsachen vor, denn Schwesig habe eine zügige Inbetriebnahme der Gaspipeline in öffentlichen Äußerungen befürwortet, so das LG. Im politischen Meinungskampf stelle es eine zulässige Wertung dar, wenn das Festhalten an dem Pipeline-Projekt mit dem Vorwurf verknüpft werde, völkerrechtswidriges Verhalten zu ignorieren.

Die FAZ berichtet, Mecklenburg-Vorpommerns Regierungssprecher Andreas Timm habe dazu erklärt, die Begründung des Gerichts werde geprüft und dann entschieden, ob dagegen Beschwerde eingelegt werde. Ob die Fortführung des Verfahrens angesichts der aktuellen Entwicklung in Russland noch sinnvoll ist, sollte die Landesregierung sorgfältig prüfen. Schwesig hat zumindest gestern getwittert, „die russische Regierung hat internationales Recht gebrochen. Ich sehe diesen Konflikt mit allergrößter Sorge.“


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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