Freitag, 28. Januar 2022

Frist zur Beantragung der Fördergelder für ausbildende Betriebe läuft demnächst ab

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Unter den Einschränkungen zur Abwehr der Corona-Pandemie leiden gerade auch junge Menschen sehr stark. Sei es wegen der fehlenden schulischen Kontakte, sei es wegen der vielen Einschränkungen im Freizeitbereich. Es gibt einen weiteren Bereich, der seltener in den Blickwinkel der breiten Öffentlichkeit gerät, der gleichwohl ebenfalls sehr belastend sein kann: die Einschränkungen bei der Lehrlingsausbildung. Viele Jugendliche mussten ihre Ausbildung abbrechen, weil ihr Ausbildungsbetrieb zur Fortführung der Ausbildung nicht mehr in der Lage war. Viele haben aus dem gleichen Grund erst gar keine Ausbildungsstelle mehr bekommen. Das ist irgendwann auch der Politik aufgefallen, die daraufhin Förderprogramme für Ausbildungsbetriebe aufgelegt hat, die für kleine und mittlere Unternehmen, sogenannte KMU, gelten.

Etliche Betriebe haben davon bereits Gebrauch gemacht und somit trotz der immer noch erheblichen Belastungen für den eigenen Betrieb jungen Menschen eine Ausbildung ermöglicht. Und ja, das geschieht nicht nur deshalb, sondern auch, weil die Betriebe wissen, dass sie gut qualifizierten Nachwuchs auch nach der Pandemie brauchen. Falls Sie bisher noch keine Fördermittel genutzt haben, grundsätzlich aber anspruchsberechtigt wären, sollten Sie sich mit der Beantragung sputen. Je nach Förderprogramm laufen wichtige Fristen demnächst ab. So können aktuell nur Ausbildungsverhältnisse gefördert werden, die  spätestens am 15. Februar 2022 beginnen  (sofern die Programme nicht verlängert werden). Beantragt werden müssen die Gelder spätestens drei Monate nach Ablauf der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses. Alles Wissenswerte darüber, wann und wie Sie als Unternehmen Ausbildungsfördergelder erhalten, können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit erfahren. Doch gibt es auch ein Servicetelefon für Arbeitgeber.

Zu beachten ist auch, sich rechtzeitig mit der örtlichen IHK oder Handwerkskammer auszutauschen, weil diese ebenfalls in den Antragsprozess eingebunden sind, etwa bei der Bescheinigung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in die Lehrlingsrolle. Die Kammern halten in der Regel auch Informationsmaterial online vor, um Ihnen den Antrag zu erleichtern, etwa die Handwerkskammer Düsseldorf, die zu der Thematik letzte Woche auch ein sehr informatives Webinar veranstaltet hat. Und auch dort gibt es profunde Ansprechpartner, die Sie unterstützen können. Beantragt werden müssen die Fördergelder aber bei der Agentur für Arbeit.

Wichtig: Sie können Hilfen auch noch für zurückliegende Monate erhalten. Für die Auszahlung der Gelder kommt es allerdings darauf an, dass der Auszubildende die Probezeit (sofern eine solche vereinbart wurde) erfolgreich übersteht. Nur dann wird die Förderprämie gezahlt. Der ganze Prozess kann – für Deutschland ungewöhnlich – digital abgewickelt werden. Dennoch empfiehlt sich aufgrund der sehr unterschiedlichen Förderzeiträume vorab eine telefonische Kontaktaufnahme mit ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Kammer, um zu klären, ob eine Förderung konkret in Betracht kommt.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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