Ratgeber 'Geldwäsche'
Zum 1. Januar 2020 trat das 'Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten' oder kurz Geldwäschegesetz in einer überarbeiteten Version in Kraft. Änderungen für Güterhändler gibt es u.a. durch die Ausweitung des Kreises der Verpflichteten und durch eine neu eingeführte Bargeldgrenze von 2.000 Euro beim Edelmetallhandel. Die Einsicht in das Transparenzregister wurde vereinfacht. Da alle Güterhändler, auch diejenigen, die nie große Bargeldsummen annehmen oder abgeben, im Rahmen der Geldwäsche-Prävention bestimmte Pflichten erfüllen müssen und die Regeln für Bußgelder deutlich verschärft wurden, sollte jeder Güterhändler wissen, welche Merkmale auf Geldwäsche hindeuten. Nur dann können sie im Ernstfall richtig reagieren und empfindliche Strafen vermeiden.
Aus dem Inhalt des Ratgebers:
- Anzeichen und Indikatoren für GeldwäscheWelche Pflichten müssen Güterhändler erfüllen?
- Wie funktioniert die Risikoanalyse?
- Wer muss einen Geldwäschebeauftragten benennen?
- Vorgehensweise bei konkretem Geldwäsche-Verdacht
- Wie wird der wirtschaftlich Berechtigte ermittelt?
- Wichtige Sonderregeln bei politisch exponierte Personen
- Welche jeweiligen Landesbehörden überwachen die Güterhändler?
- Schaubild 'Vorgehensweise bei Bezahlung mit hohen Bargeldbeträgen
Stand: Februar 2020
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