Einspruch gegen Steuerbescheid — nicht per E-Mail

Steuerzahler haben nach Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Grundsätzlich ist das per Brief, Fax und E-Mail möglich, doch die Finanzämter empfehlen die Nutzung des ELSTER-Portals. Aus gutem Grund: Im Zweifel muss der…