Kaufpreis darf in der Werbung nicht um Umweltbonus reduziert werden
Mit erstinstanzlichem Urteil des Landgericht München I (Az. 4 HK 0 1123/23) setzte der Bundesverband freier KFZ- Händler e. V. (BVfK) Unterlassungsansprüche gegen den Online-Marktplatz-Betreiber Carwow durch, dem es laut Urteilstenor fortan untersagt sein wird, „Fahrzeuge mit einem abgebildeten Preis zu bewerben, […] der um eine vom Käufer zusätzlich zum beworbenen Kaufpreis zu zahlende und anschließend selbstständig zu beantragende staatliche Förderprämie reduziert wurde, die von der Erfüllung besonderer Voraussetzungen abhängt.“ Dem Kaufinteressenten wurde im Rahmen der streitgegenständlichen Werbung zunächst ein als „Ihr carwow Angebot“ betitelter Preis in Höhe von 49.880 € sowie eine „Ersparnis“ in Höhe von 10.420 € angezeigt. Erst zu einem späteren Zeitpunkt erfuhr man, dass der tatsächlich gegenüber dem Händler zu entrichtende Endpreis 54.380 € beträgt und der blickfangmäßig beworbene Preis nur dann erzielbar ist, wenn der Antrag auf Gewährung der staatlichen Förderprämie (Umweltbonus) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) positiv beschieden wird. Ob alle diesbezüglichen Voraussetzungen, wie z. B. das Einhalten der vorgeschriebenen Haltefrist oder eine ausreichende Bestockung des Fördertopfs erfüllt werden, stand zum Zeitpunkt der Werbung aber nicht fest. Den dahingehenden Versuch eines aufklärenden Hinweises hielt die mit der Urteilsfindung betraute Kammer insbesondere deshalb für unzureichend, weil er weder den korrekten Förderbetrag noch die vollständigen Fördervoraussetzungen zum relevanten Zeitpunkt der Fahrzeugauslieferung enthielt. Im Ergebnis stellte die Kammer somit fest: „Der tatsächlich zu zahlende Gesamtpreis betrug 54.380 € und nicht wie inseriert 49.880 €. Die staatliche Umweltprämie in Höhe von 4.500,00 € durfte die Beklagte nicht vom Gesamtpreis abziehen, denn hierdurch wird der Kaufpreis nicht per se herabgesetzt. Der Gesamtpreis war daher für den Verbraucher nicht hinreichend erkennbar.“ Ferner sah die Kammer die Bewerbung der „Ersparnis“ in Höhe von 10.420 € unter anderem deshalb als irreführend an, weil diese rechnerisch selbst dann nicht erzielt werden kann, wenn der Käufer die Voraussetzungen für die Gewährung des Umweltbonus erfüllt und daraufhin tatsächlich eine Auszahlung erfolgt. Die Entscheidung wird rechtskonform werbende Kfz-Händler stärken und ihre durch unlautere Werbemethoden gefährdeten Einnahmen sichern.
Wettbewerbe
Als Orientierungshilfe für mittelständische Auto-Fachhändler, Auto-Hersteller/-Importeure, Autobanken und Garantie-Anbieter führt ’markt intern’ in regelmäßigen Abständen Umfragen unter Auto-Unternehmern durch.
Branchenbarometer
Monatlich erhalten 'markt intern'-Abonnenten als Eil-Daten-Service: Analysen der bundesweiten Pkw-Neuzulassungen bis zur Modell-Ebene und eine spezielle Auswertung 'Neue/alte Bundesländer' im Vergleich. Ergänzt wird dieses Angebot seit Januar 2021 durch das Branchenbarometer. Mit diesen bundesweit aufbereiteten Fakten bekommen Sie einen schnellen Überblick des Marktgeschehens.
'mi'-Analysen der Pkw-Neuzulassungen
Für jeden der über 400 vom Kraftfahrt-Bundesamt erfassten Teilmärkte können unsere Abonnenten quartalsweise einen exklusiven Gebietsdaten-Service aus unabhängiger 'mi'-Quelle nutzen.
'mi'-Analysen des Gebrauchtwagen-Marktes
Weiterer Top-Service für unsere Abonnenten: Wir werten die regionalen Pkw-Besitzumschreibungen halbjährlich aus! Sie haben also regelmäßig genaue Fakten zur erfolgreichen Steuerung Ihres wichtigen Gebrauchtwagen-Geschäfts in der Hand.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!