Vorsicht (Abmahn-)Falle! —Falsche Garantie-Hinweise

Vorsicht (Abmahn-)Falle! —Falsche Garantie-Hinweise Garantien stellen im Autohandel ein wichtiges Kundenbindungsmittel dar, was sich auch in aktuellen Werbeanzeigen widerspiegelt. Vorsichtig sollten Sie aber auf jeden Fall mit Informationen zum Erlöschen von Garantien sein. So hatte ein Kollege Kunden in einem Mailing informiert (siehe Kasten). Dies bescherte dem Autohaus nicht nur Wartungsaufträge, sondern auch die Abmahnung eines freien Großhändlers für Kfz-Ersatzteile. Dessen Anwalt beanstandet eine Irreführung des Endverbrauchers, da die Angaben zum einen nicht den — tatsächlichen — Garantiebedingungen des Herstellers entsprachen und zudem falsche Informationen hinsichtlich seiner Garantiebedingungen enthielt. Aufgrund des Verstoßes wurde nicht nur ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, sondern auch verlangt, dass alle angeschriebenen Kunden über die Fehlinformation aufgeklärt werden. Sparen Sie sich hohe Kosten und einen gegebenenfalls sogar gravierenden Imageschaden und agieren Sie bei der Werbung 'Garantieversprechen' höchst sorgsam.

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