Abgabenordnung
Mit Schreiben vom 22.3.2024 (Az. IV D 1 - S 0062/23/10005 :002 st171024) hat das Bundesfinanzministerium einige Änderungen im Anwendungserlass zur (AEAO) bekannt gegeben. Diese betreffen § 14 AO (rechtsfähige und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen § 122 AO (Bekanntgabe von Verwaltungsakten) und § 352 AO (Einspruchsbefugnis bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung). Beachten Sie: Die Anpassungen des AEAO sind seit der Veröffentlichung des Schreibens anzuwenden.
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