Abgabenordnung

Mit Schreiben vom 22.3.2024 (Az. IV D 1 - S 0062/23/10005 :002 st171024) hat das Bundesfinanzministerium einige Änderungen im Anwendungserlass zur (AEAO) bekannt gegeben. Diese betreffen  § 14 AO (rechtsfähige und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen  § 122 AO (Bekanntgabe von Verwaltungsakten) und  § 352 AO (Einspruchsbefugnis bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung). Beachten Sie: Die Anpassungen des AEAO sind seit der Veröffentlichung des Schreibens anzuwenden.