Elterngeld
Eltern, deren Kind bis einschließlich 31.3.2024 geboren wurde, haben Anspruch auf die staatliche Förderung, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 300.000 € (Paare) bzw. 250.000 € (Alleinerziehende) beträgt. Beachten Sie: Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf haben, liegt für Geburten ab dem 1.4.2024 bei 200.000 € und ab dem 1.4.2025 bei 175.000 €. Diese Beträge gelten für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Unser Tipp: Weitere wichtige Informationen zum finden Sie in einem Fragen-/Antwortenkatalog der Bundesregierung unter https://tinyurl.com/neuregelung-elterngeld.
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