Internationaler Datenaustausch

Über die weltweite Zusammenarbeit der Finanzbehörden berichteten wir vor Kurzem in der Beilage zu 'steuertip' 10/24. In einem ­aktuellen Urteil (Az. IX R 36/21 st140624) stellt der BFH klar, der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch verstoße nicht gegen Grundrechte. Die Verarbeitung und Speicherung der von den Schweizer Behörden übermittelten Daten, insbesondere der Kontosalden, durch das Bundeszentralamt für Steuern sei „in Anbetracht der Herausforderung des grenzüberschreitenden Steuerbetrugs und der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung“ zulässig.