Grundsteuer
Als erstes Bundesland geht Berlin einen neuen Weg bei der Berechnung ab dem 1.1.2025. Der am 26.3.2024 vom Senat beschlossene 'Entwurf für das Berliner messzahlengesetz' sieht folgende Änderungen vor: Für Wohngrundstücke wird die Steuermesszahl 0,31 Promille betragen und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille. Gleichzeitig soll der Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke von derzeit 810 % auf 470 % gesenkt werden. Des Weiteren ist vorgesehen, den Hebesatz für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke ( A) auf null % herabzusetzen. Das Abgeordnetenhaus wird voraussichtlich im II. Quartal 2024 hierüber entscheiden.
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