Grundsteuer

Als erstes Bundesland geht Berlin einen neuen Weg bei der Berechnung ab dem 1.1.2025. Der am 26.3.2024 vom Senat beschlossene 'Entwurf für das Berliner messzahlengesetz' sieht folgende Änderungen vor: Für Wohngrundstücke wird die Steuermess­zahl 0,31 Promille betragen und für Nichtwohngrund­stücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille. Gleichzeitig soll der Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke von derzeit 810 % auf 470 % gesenkt werden. Des Weiteren ist vorgesehen, den Hebesatz für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke ( A) auf null % herabzusetzen. Das Abgeordnetenhaus wird voraussichtlich im II. Quartal 2024 hierüber entscheiden.