Corona-Wirtschaftshilfen

Im Zeitraum von Juni 2020 bis Juni 2022 erhielten Unternehmen und Selbständige wegen pandemiebedingter Umsatzrückgänge u. a. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen. Allerdings wurde die finale Prüfung des ­Anspruchs in die sog. Schlussabrechnung verlagert. Wichtig: Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung bis zum 30.9.2024 zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Weitere Infos erhalten Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.