Tourismusabgabe

Wie bereits in 'steuertip' 51/23 angekündigt, müssen ab dem 1.4.2024 auch Geschäftsreisende in Bremen und Bremerhaven 5 % des Übernachtungs­preises als Citytax ('Bettensteuer') bezahlen. Senat und Bürgerschaft haben der Novelle zugestimmt. Der Besteuerung unterliegen auch Räumlichkeiten, die von Vermietern über Internetplattformen wie z. B. airbnb, wimdu oder holidu angeboten werden. Die erste Steueranmeldung nach neuem Recht ist zum 15.7.2024 abzugeben.