Sozialversicherung

Wer nur vorübergehend im europäischen Ausland arbeitet, aber dort weiter dem deutschen srecht unterliegt, benötigt eine sog. A1-Bescheinigung. Wichtige Informationen hierzu finden Sie in einem Fragen- und Antworten-Katalog der Deutschen Rentenversicherung unter https://t1p.de/FAQ-A1.