Mitarbeiterbeteiligung
Der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer gehört nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. Ein lohnsteuerbarer Vorteil könne nur vorliegen, falls der Arbeitnehmer beim Verkauf einen durch das Arbeitsverhältnis veranlassten marktunüblichen Überpreis erzielt hat (BFH, Az. VI R 1/21 st110424). Wichtig: Dies gilt nur für Altfälle bis einschließlich 2017. Ab 2018 werden derartige Erlöse als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % besteuert.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!