Grundstücksunternehmen: Die erweiterte Kürzung bei der GewSt

Zu den Besonderheiten bei der Gewerbesteuer zählt die Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Danach dürfen Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, auf Antrag eine Kürzung um den Teil des…