Minijobs

Geringfügig Beschäftigte sind grundsätzlich in ihrer Beschäftigung rentenversicherungspflichtig. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber zahlen sie Beiträge und haben dadurch Anspruch auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Zahlung der eigenen Beiträge befreien zu lassen. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist (z. B. schriftlicher Antrag, Meldung und Fristen), erläutert ak­tuell die Minijob-Zentrale unter https://magazin.minijob-zentrale.de/rentenversicherung-befreiung-minijob/.