Bundesfinanzhof
In der vergangenen Woche veröffentlichte das oberste Steuergericht seinen Jahresbericht 2023 (st100424). Dort finden Sie neben vielen statistischen Zahlen eine Zusammenstellung der wichtigsten Urteile, die in 2023 veröffentlicht wurden Übersicht der im vergangenen Jahr eingegangenen Revisionen von besonderem Interesse sowie Zusammenstellung der in 2024 zu erwartenden Entscheidungen von besonderer Bedeutung. Unser Tipp: Anhand der beiden letztgenannten Auflistungen können Sie schnell erkennen, bei welchen Sachverhalten Sie mit einem Einspruch sowie Antrag auf Ruhen des Verfahrens Ihren eigenen Steuerbescheid offenhalten können, ohne selbst klagen zu müssen.
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