Sachentnahmen

Mit Schreiben vom 12.2.2024 (Az. IV D 3 – S 1547/19/10001 :005 st080424) hat das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2024 bekanntgegeben. Diese gelten z. B. für Bäckereien, Fleischereien, Gast- und Speisewirtschaften sowie den Lebensmitteleinzelhandel. Statt eine Vielzahl von Einzelentnahmen zu buchen, kann der Geschäftsinhaber für sich und seine Familie auf die Pauschalen zurückgreifen. Beachten Sie: Gegenüber 2023 ergeben sich durchweg höhere Beträge, da die Geltung des ­ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken) am 31.12.2023 ausgelaufen ist.