Sachentnahmen
Mit Schreiben vom 12.2.2024 (Az. IV D 3 – S 1547/19/10001 :005 st080424) hat das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2024 bekanntgegeben. Diese gelten z. B. für Bäckereien, Fleischereien, Gast- und Speisewirtschaften sowie den Lebensmitteleinzelhandel. Statt eine Vielzahl von Einzelentnahmen zu buchen, kann der Geschäftsinhaber für sich und seine Familie auf die Pauschalen zurückgreifen. Beachten Sie: Gegenüber 2023 ergeben sich durchweg höhere Beträge, da die Geltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken) am 31.12.2023 ausgelaufen ist.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!