Kfz-Händler Leasing

Im Rahmen eines 'Leasing-Restwertmodells' übernimmt der Autohersteller ein Restwert­risiko. Das heißt: Ist der tatsächliche Wert des Pkw bei Leasingende niedriger als sein bei Leasingbeginn vereinbarter Restwert, erhält der Kfz-Händler, der den Leasingvertrag vermittelt hat, vom Autohersteller eine Ausgleichszahlung. Für die Übernahme dieses Risikos zahlt der Händler 'Beteiligungsbeträge' an den Automobilproduzenten. Einem aktuellen Urteil des BFH (Az. XI R 20/20 st080524) zufolge kann der Kfz-Händler im Zeitpunkt der Zusage der Restwertabsicherung für die noch zu leistenden Beteiligungsbeträge keine Verbindlichkeit buchen. Hier liege ein schwebendes Geschäft vor.