Firmenwagen

Soweit ein Pkw des Betriebsvermögens auch privat genutzt wird, erfolgt durch die Besteuerung der Nutzungsentnahme eine teilweise Korrektur der als Betriebsausgaben geltend gemachten Abschreibung. Laut ­einem Urteil des BFH (Az. VIII R 9/18, vgl. 'steuertip' 45/20) ist beim Verkauf der Veräußerungsgewinn (Differenz zwischen Veräußerungserlös und Buchwert) dennoch in voller Höhe steuerpflichtig. Erforderlich sei weder eine nur anteilige Berücksichtigung des Verkaufserlöses bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns noch eine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden Abschreibung. Beachten Sie: Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 2161/20) hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.