Immobilienbewertung

Das BMF hat mit Schreiben vom 29.1.2024 (Az. IV D 4 – S 3224/23/10001 :002 st070424) gem. § 187 Abs. 3 Satz 4 des Bewertungsgesetzes (BewG) die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekanntgegeben. Diese gelten für das Kalenderjahr 2024 bei Anwendung des Ertragswertverfahrens.