Abfärberegelung
Die Einkünfte einer eigentlich freiberuflich tätigen bzw. vermögensverwaltenden Personengesellschaft werden zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert, sofern die Nettoumsätze aus gewerblicher Tätigkeit 3 % der Gesamtumsätze und 24.500 € übersteigen. Laut einem Urteil des BFH (Az. IV R 42/19, vgl. 'steuertip' 44/22) gilt dies auch dann, wenn mit der gewerblichen Tätigkeit ein Verlust erzielt wird (im konkreten Fall mit einer Photovoltaikanlage). Wichtig: Gegen diese Entscheidung wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Verfahren ist in Karlsruhe unter dem Az. 2 BvR 2113/22 anhängig. Halten Sie vergleichbare Fälle per Einspruch und Antrag auf Ruhen des Verfahrens offen.
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