Steuerberaterplattform

Wie bereits mehrfach berichtet (vgl. zuletzt 'steuertip' 02/23) sind seit Jahresbeginn Steuerberater verpflichtet, bei der Kommunikation mit ­Finanzgerichten das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zu nutzen. Fax, Brief, etc. sind nur noch im absoluten Ausnahmefall zulässig. Sowohl allgemeine als auch technische Fragestellungen beantwortet die Bundessteuerberaterkammer in ihren 31 Seiten umfassenden FAQ (Stand: 23.1.2023 st040323).