Rentenversicherung

Zum 1.1.2023 sind in diesem Bereich zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. In ihrem Januar-Newsletter informiert die Deutsche Rentenversicherung ausführlich über die Details. Dort geht es u. a. um die folgenden Punkte:  Anhebung der Altersgrenze für die Altersrente besonders langjährig Versicherter  Versicherungsnummernachweis statt Sozialversicherungsausweis  Neuer Mindestbeitrag bei freiwilliger Beitragszahlung. Zu dem Newsletter gelangen Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Newsletter/DE/DRV/Aktuell/2023/2023_01_19.html.