Internationales Steuerrecht

Den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und -verhandlungen am 1.1.2023 hat das BMF mit Schreiben vom 18.1.2023 (Az. IV B 2 – S 1301/21/10048 :002 st040223) zusammengefasst. Beachten Sie: Einige der dort aufgeführten Abkommen werden nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. Falls ungewiss ist, ob und wann ein DBA zugunsten des Steuerzahlers wirksam wird, erfolgt die Steuerfestsetzung vorläufig.