Internationales Steuerrecht
Den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und -verhandlungen am 1.1.2023 hat das BMF mit Schreiben vom 18.1.2023 (Az. IV B 2 – S 1301/21/10048 :002 st040223) zusammengefasst. Beachten Sie: Einige der dort aufgeführten Abkommen werden nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. Falls ungewiss ist, ob und wann ein DBA zugunsten des Steuerzahlers wirksam wird, erfolgt die Steuerfestsetzung vorläufig.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!