Umsatzsteuer

Der Gesetzgeber hat den Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 von 19 auf 7 % gesenkt (vgl. Beilage zu 'steuertip' 44/22). Für die Finanzämter verbindliche ­Anwendungsregeln ergeben sich aus dem Schreiben des BMF vom 25.10.2022 (Az. III C 2 – S 7030/22/10016 :005  st 490922). Weitere Informationen (z. B. eine genaue Auflistung der begünstigten/nicht begünstigten Gasarten) finden Sie in einem Fragen-/Antwortenkatalog des BMF vom 14.11.2022 unter https://t1p.de/bmf-faq-ust-gas.