Publizitätspflicht
Wie das Bundesamt für Justiz aktuell auf seiner Homepage unter https://t1p.de/bfj-jahresabschluss bekanntmacht, wird es bis zum 11.4.2023 keine Ordnungsgeldverfahren gegen Unternehmen einleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 am 31.12.2022 endet. Damit sollen angesichts der andauernden Nachwirkungen der Corona-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
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