Publizitätspflicht

Wie das Bundesamt für Justiz aktuell auf seiner Homepage unter https://t1p.de/bfj-jahresabschluss bekanntmacht, wird es bis zum 11.4.2023 keine Ordnungsgeldverfahren gegen Unternehmen einleiten, deren gesetz­liche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 am 31.12.2022 endet. Damit sollen angesichts der andauernden Nachwirkungen der Corona-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.