Doppelte Haushaltsführung
Laut einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (Az. 9 K 309/20, vgl. 'steuertip' 44/22) kann bei einem Partner mit beruflich veranlasstem Wohnsitz im Ausland nicht automatisch eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Inland (Haupthaushalt) unterstellt werden. Der Fiskus dürfe daher einen Einzelnachweis verlangen. Beachten Sie: Das Urteil ist rechtskräftig geworden, da die Steuerzahler die zugelassene Revision nicht eingelegt haben.
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