GmbH-Geschäftsführer: Urteil zur Haftungsinanspruchnahme

Im Falle einer finanziell 'klammen' Gesellschaft nimmt das Finanzamt bei Pflichtverletzungen gerne den Geschäftsführer persönlich (und nicht die GmbH) für nicht abgeführte Lohnsteuer in Haftung (§ 69 AO). Dann stellen sich für ihn gleich zwei…