Rechnungssoftware: Streit um Löschungsmöglichkeit

Wie Sie als Unternehmer Bücher und sonstige Aufzeichnungen steuerlich korrekt führen müssen, regelt § 146 der Abgabenordnung (AO). In Absatz 4 heißt es dort: „Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der…