Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen Für statische Berechnungen eines Statikers kann keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG beansprucht werden, selbst dann nicht, wenn sie für die Durchführung einer Handwerkerleistung erforderlich waren. Dies entschied aktuell der BFH (Az. VI R 29/19 st 100922). Begründung: Es handele sich ausschließlich um Leistungen im Bereich der Planung und rechnerischen Überprüfung von Bauwerken. Unerheblich sei die Erforderlichkeit der statischen Berechnung für die Durchführung der begünstigten Handwerkerleistungen. In der Vorinstanz hatte das FG Baden-Württemberg zugunsten des Eigentümers entschieden (vgl. 'steuertip' 41/19).