Abgabenordnung

Abgabenordnung Zur Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse, Billigkeitsmaßnahmen, Absehen von Festsetzungen und Niederschlagung von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben haben die obersten Finanzbehörden der Länder in gleichlautenden Erlassen vom 2.11.2021 ( st 450521) Stellung genommen. Diese Verwaltungsanweisungen treten an die Stelle der alten Erlasse vom 1.10.2020.