Steuererklärungsfristen
Steuererklärungsfristen Durch das 'Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie' hat der Gesetzgeber die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 in beratenen wie in nicht beratenen Fällen um drei Monate verlängert. Gleiches gilt für die steuerfreien Karenzzeiten im Rahmen der Vollverzinsung gem. § 233a AO. Weitere Informationen zu diesen beiden Punkten können Sie einem aktuell veröffentlichten Schreiben des BMF entnehmen (Az. IV A 3 -S 0261/20/10001 :014 st 300821). Zudem nimmt die Verwaltung dort Stellung zur vorzeitigen Anforderung von Erklärungen und zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen.
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