Vorläufigkeitsvermerk
Vorläufigkeitsvermerk In mehreren Beschlüssen vom 19.11.2019 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten gem. § 9 Abs. 6 EStG sowie die Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG seien verfassungsgemäß. Als Reaktion hierauf wird die Einkommensteuer in diesen Punkten ab sofort nicht mehr vorläufig festgesetzt. Dies gilt laut aktuellem BMF-Schreiben (Az. IV A 3 – S 0338/19/10006 :001 st 210921) nur noch für die Höhe der kindbezogenen Freibeträge den Abzug einer zumutbaren Belastung bei Krankheits- und Pflegekosten sowie den Solidaritätszuschlag.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!