Kapitalvermögen
Kapitalvermögen Zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes (InvStG) in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung liegt ein aktuell veröffentlichtes Schreiben des BMF vor (Az. IV C 1 – S 1980-1/19/10008 :017 st 190621). Hiermit wird das Anwendungsschreiben vom 21.5.2019 (vgl. 'steuertip' 23/19) geändert. Insbesondere werden die Hinweise zu § 2 Abs. 8 und 9 InvStG aktualisiert und die Anwendungsregelungen zu §§ 33, 36 und 49 InvStG sowie eine Anlage 'Ertragskategorien' ergänzt.
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