Vollverzinsung

Vollverzinsung Während Sie Nachzahlungszinsen nicht steuermindernd geltend machen können, führen Erstattungszinsen zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese Regelung in §§ 20 Abs. 1 EStG, 233a AO kann jedoch in Einzelfällen zu einem sachlich unbilligen Ergebnis führen, wenn – bezogen auf die Steuerbemessungsgrundlage der Einkommen- oder Körperschaftsteuer – sowohl Steuernachforderungen als auch Steuererstattungen auf ein und demselben Ereignis beruhen. Hierzu äußert sich das BMF in einem Schreiben vom 16.3.2021 (Az. IV C 1 – S 2252/19/10012 :011 st 130821) und erläutert die Problematik anhand von vier Beispielen.