Jobticket

Jobticket In der vergangenen Woche ('steuertip' 06/21) machten wir Sie auf eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts aufmerksam, wonach kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt, sofern der Arbeitgeber mit dieser Sachzuwendung die angespannte Parkplatzsituation auf seinem Firmengelände entschärft. Zwischenzeitlich haben wir den angeforderten vollständigen Wortlaut des Urteils (Az. 12 K 2283/17 st 070421) erhalten, so dass Sie für vergleichbare Fälle gute Argumente für einen Einspruch bzw. eine Klage haben.