Notfallpraxen: Zugänglichkeit entscheidend?

Bereits 2002 entschied der BFH, ärztliche Notfallpraxen im eigenen Wohnhaus fallen nicht unter die Abzugsbeschränkung des häuslichen Arbeitszimmers (max. 1.250 € pro Jahr). Vielmehr handele es sich um betriebsstättenähnliche Räume. Kosten, die die…