Offenbare Unrichtigkeit: Nicht bei Kontrolle durch mehrere Bearbeiter

Ist ein fehlerhafter Steuerbescheid einmal bestandskräftig und ein Einspruch nicht mehr möglich, kann er auch vom Finanzamt nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden, so z. B. bei einer nachträglich bekanntgewordenen Tatsache, einem…