Steuerfreie Abgeordnetenpauschale: Begründung der NZB liegt

Steuerfreie Abgeordnetenpauschale: Begründung der NZB liegt vor Exakt 4.418,09 € erhält derzeit ein Bundestagsabgeordneter als Kostenpauschale. Natürlich monatlich und steuerfrei. Wofür er das Geld ausgibt und ob er tatsächlich durch das Mandat veranlasste Aufwendungen in dieser Höhe hat, ist völlig egal. Daneben hat er noch Anspruch auf Aufwendungsersatz für Büroausstattung, Reisen, Sachleistungen und Mitarbeiter. Davon können Sie als normaler Steuerzahler nur träumen. Sie müssen im Zweifelsfall alles haarklein belegen und auch erklären, warum diese oder jene Ausgabe betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist. Gegen diese Ungerechtigkeit hatte sich Ex-Finanzrichter Dr. Michael Balke vor etlichen Jahren durch alle Instanzen bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt — leider ohne Erfolg. Nun ist er erneut in dieser Sache aktiv, und zwar in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt im Verfahren der Eheleute Siegfried Lösekann und Heidrun Laurinat gegen das Finanzamt Westerstede. Wie schon vor zwei Monaten berichtet (vgl. 'steuertip' 13/19), hat er wegen der Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (Az. 7 K 128/15) Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingereicht (Az. XIII B 42/19). Mittlerweile liegt auch die Begründung vor. Den entsprechenden Schriftsatz hat uns Dr. Balke — und somit allen Lesern des 'steuertip' — aktuell und exklusiv zur Verfügung gestellt ( st 220419). Nun wird der VIII. Senat beim obersten Steuergericht Farbe bekennen müssen, ob er die 'Steueroase Bundestag' weiterhin duldet oder für eine Gleichbehandlung aller Bürger sorgt.