Krankheitskosten

Krankheitskosten In 'steuertip' 10/19 machten wir auf eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH mit dem Az. VI B 28/18 aufmerksam. Der Grund war die nicht zugelassene Revision gegen ein Ur-teil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az. 10 K 1153/16). Dort wurde entschieden, dass beim Abzug von Krankheitskosten gem. § 33 EStG auch dann die zumutbare Belastung (Ihr Eigenanteil) abzuziehen ist, wenn ein Beamter von seinem Dienstherrn eine steuerfreie Beihilfe erhalten hätte. Wichtig: Aktuell hat der BFH die Revision zugelassen, das Az. lautet VI R 18/19. Rechtsmittel sind im Regelfall aber nicht erforderlich, da die Einkommensteuer in diesem Punkt weiterhin vorläufig festgesetzt wird.