Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Die Anlage EÜR

Fast alle Freiberufler bilanzieren nicht, sondern ermitteln ihren Gewinn mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Seit 2017 braucht es hierfür grundsätzlich den amtlich vorgeschrieben Vordruck 'Anlage EÜR', der…