Photovoltaik

Photovoltaik Zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken nimmt aktuell das Finanzministerium Schleswig-Holstein in seiner Einkommensteuer-Kurzinformation 2018/23 ( st 460518) Stellung. Konkret geht es um die Bewertung des selbstverbrauchten Stroms bei Entnahme für den privaten Haushalt bzw. bei unentgeltlicher Überführung/Übertragung in ein anderes Betriebsvermögen sowie um die Betriebsvermögenseignung eines Batteriespeichers (sog. Hausspeicher).