Gewerbesteuer: Fiese Falle für Grundstücksunternehmen

Gewerbebetriebe, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und daneben nur bestimmte andere Tätigkeiten ausüben, können die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen. Unschädlich ist neben der…