Brexit I
Brexit I Das bevorstehende Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 29.3.2019 hat für Unternehmen in der Rechtsform einer sog. 'Limited' mit Verwaltungssitz in Deutschland weitreichende Folgen. Die Bundesregierung hat deshalb am 10.10. den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes“ ( st 420418) beschlossen, der die Möglichkeit eines geordneten Wechsels einer 'Limited' in eine deutsche Gesellschaftsrechtsform mit beschränkter Haftung schafft. Wichtig: Es reicht aus, wenn die Gesellschafter ihre Umwandlungspläne vor dem Brexit notariell beurkunden lassen. Der Vollzug durch das Handelsregister muss spätestens nach zwei Jahren beantragt werden.
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