Umzugskosten
Umzugskosten Detailverliebt, wie Beamte nun mal sind, hat das BMF mit Schreiben vom 21.9.2018 (Az. IV C 5 – S 2353/16/10005 st 400518) die Höchst- und Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen angepasst. Nach dem Motto 'Aller guten Dinge sind drei' finden Sie dort die neuen Werte für Umzüge ab 1.3.2018, ab 1.4.2019 und ab 1.3.2020. Maßgebend ist jeweils der Tag der Beendigung des Umzugs.
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