Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen In einer aktuellen Pressemitteilung (è st 320918) weist die HEUBECK AG auf die am 20.7.2018 veröffentlichten neuen Richttafeln hin (die letzte Aktualisierung war 2005), die die aktuellen Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes berücksichtigen. Erstmalig werden auch sozioökonomische Faktoren einbezogen. Wie das Unternehmen weiter mitteilt, rechnet es damit, das Bundesfinanzministerium werde die neuen Richttafeln für die steuerliche Bewertung der Pensionsverpflichtungen anerkennen und hierzu noch vor der nächsten Bilanzsaison ein entsprechendes Schreiben veröffentlichen.